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Aktuelle Situation der Intensivklassen an den Grundschulen, weiterführenden und beruflichen Schulen

Nina Heidt-Sommer (SPD), Christoph Degen (SPD), Kerstin Geis (SPD), Karin Hartmann (SPD) Turgut Yüksel (SPD) und Fraktion

Vorbemerkung:

Unterricht in den Intensivklassen ist eine pädagogisch anspruchsvolle Herausforderung. Kinder und Jugendliche, die ihr Heimatland aus egal welchem Grund verlassen, befinden sich in einer neuen Situation und bedürfen besonderer Aufmerksamkeit. Eine andere Sprache, eine für sie neue Umgebung und eine andere Kultur sind Herausforderungen, die für alle Kinder und Jugendlichen mit Ängsten und Momenten der Überforderung verbunden sind. Umso wichtiger ist die individuelle und konstante Begleitung dieser Schülerinnen und Schüler. Umso schwerer erleben Kinder und Jugendliche ihre Migration unter Bedingungen von Gewalt, Krieg und Vertreibung. Diese besonderen Traumatisierungen bedürfen empathischer pädagogischer Zuwendung und Zeit durch kompetente Lehrkräfte und sozialpädagogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die Landesregierung wird ersucht, im Kulturpolitischen Ausschuss (KPA) über folgenden Gegenstand zu berichten:

 

1.         Wie viele Intensivklassen bestehen in den einzelnen Schulformen? (Darstellung nach Schulform oder Schultyp)

 

2.         An wie vielen allgemeinbildenden Schulen sind aktuell mehr als drei Intensivklassen eingerichtet?

 

3.         Wie viele Schülerinnen und Schüler werden maximal einer Intensivklasse in Hessen zugewiesen? (Bitte unterteilen nach Grundschule, Sekundarstufe I und Beruflicher Schule.)

 

4.         Trifft es zu, dass bis zu 19 Schülerinnen und Schüler Intensivklassen in der Sekundarstufe I zugewiesen werden? Wann wurden die Zuweisungsgrößen zuletzt, vom wem und aus welchem Grund geändert?

 

5.         Aufgrund welcher Rechtsgrundlage werden 19 Schülerinnen und Schüler zugewiesen? Wurde §50 Absatz 3 VOGSV geändert? Wird diese Änderung auf Hessenrecht eingepflegt bzw. wann wurde/wird sie im Amtsblatt des Hessischen Kultusministeriums verkündet?

 

6.         Wie hoch ist die Wochenstundenzahl in den Intensivklassen? Gelten die Stundenzahlen des § 50 Abs. 3 der VOGSV - 20 Stunden in der Grundschule, 28 Stunden in der Sekundarstufe I - auch weiterhin oder wurde auch hier eine Veränderung durchgeführt? Wann und wo werden diese Veränderungen, sollte es sie geben, mitgeteilt?

 

7.         An wie vielen und welchen Standorten überschreitet die zugewiesene Zahl der Intensivschülerinnen und Intensivschüler die bis zur Änderung rechtlich festgelegten Grenzen? (Bitte auflisten nach Schulform, Schulstandort und Anzahl der zugewiesenen Schülerinnen und Schüler je Klasse.)

 

8.         Welche praktischen Konsequenzen hat die einschränkende Formulierung „Der Umfang der Wochenstunden orientiert sich an den personellen und organisatorischen Möglichkeiten der Schule“ (§ 50 Abs. 3 VOGSV)?

 

9.         Gibt es Grundschulen, an denen weniger als 20 LehrerInnenstunden je Intensivklasse zugewiesen sind?

 

10.       Gibt es Schulen der Sekundarstufe I, an denen weniger als 28 Stunden je Intensivklasse zugewiesen sind? (Bitte auflisten nach Schulform, Anzahl zugewiesener Stunden und Dauer der Zuweisung unter dem in der Verordnung angegebenen Mindestunterricht.)

 

11.       Wenn die Landesregierung keine Kenntnis über die Zuweisung von Stunden für die einzelnen Intensivklassen hat: Berichten die Staatlichen Schulämter dem Kultusministerium über den Einsatz von Lehrkräften in Intensivklassen?
Wenn ja, in welcher Form und in welcher Frequenz? Wenn nein, warum hält das Kultusministerium diese Zahlen für nicht berichtenswert?

 

12.       Hat die Landesregierung einen Überblick über tatsächlich unterrichtete Stunden in Intensivklassen? Wenn ja, wie viele Stunden werden de facto in den Intensivklassen im Durchschnitt unterrichtet? (Antwort bitte unter Angabe von Schulform und Schulamtsbezirk.)

 

13.       Wenn die Landesregierung keinen Überblick über die tatsächlich unterrichtete Anzahl von Stunden je Intensivklasse hat: Warum ist die Fragestellung, ob zugewiesene Unterrichtsstunden zweckgebunden unterrichtet werden aus Sicht der Landesregierung nicht des Erhebens wert? Warum ist die Frage, ob alle Schulen organisatorisch in der Lage sind, die zugewiesenen Stunden in den Intensivklassen einzusetzen, nicht relevant?

 

14.       Stimmt die Landesregierung der Aussage zu, dass die Arbeit in den Intensivklassen ein hohes Maß interkultureller Kompetenz und Empathie der Lehrkräfte im Hinblick auf die eingangs beschriebenen psychosozialen Fragestellungen der unterrichteten Kinder und Jugendlichen voraussetzt?

 

15.       Vor diesem Hintergrund: Stimmt die Landesregierung der Feststellung zu, dass neben dem individuellen Erwerb der deutschen Sprache auch Gespräche über die individuelle Situation der Kinder und Jugendlichen in Bezug auf ihre Migration und ihre neue Lebenssituation in Deutschland eine Rolle spielen müssen?

 

16.       Wie groß ist aus Sicht der Landesregierung der zeitliche Bedarf individueller Betreuung und Fürsorge pro Kind/Jugendlicher bzw. Jugendlichem und Tag im Durchschnitt bei Intensivschülerinnen und Intensivschülern?

 

17.       Wie genau kann eine Lehrkraft das in Frage 9 umrissene Setting über einen Unterrichtstag zeitlich gewährleisten, wenn ihrer Intensivklasse 19 Schülerinnen und Schüler zugewiesen sind?

 

18.       Sieht die Landesregierung in der Entscheidung, Mittel der Intensivklassen de facto zu kürzen, einen Widerspruch zu ihrer öffentlich artikulierten Priorität, geflüchtete Kinder und Jugendliche optimal zu unterstützen und wenn nein, warum nicht?

 

19.       Gilt der Plan der Landesregierung zur Stärkung der Bildungssprache Deutsch nicht für geflüchtete Schülerinnen und Schüler?

 

20.       Wie viele Stellen für Lehrkräfte für Intensivklassen sieht der Stellenplan des Einzelplans 04 aktuell vor? Wie viele sind davon besetzt? Mit welchem zusätzlichen Stellenbedarf rechnet die Landesregierung mindestens im Haushaltsjahr 2022?

 

21.       Welche Ebene trägt die Kosten für digitale Endgeräte für geflüchtete Schülerinnen und Schüler?

 

22.       Wie unterstützt die Landesregierung Lehrkräfte bei der Bewältigung von Konflikten zwischen Schülerinnen und Schülern, die sich konfrontativ einzelnen Kriegsparteien zuordnen, beispielsweise durch Handlungsempfehlungen und Hintergrundwissen zu aktuellen kriegerischen Konflikten?