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Arbeitsentlastung der Lehrkräfte durch Kräfte für unterrichtsfremde Aufgaben

Drucksache
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Christoph Degen (SPD), Nina Heidt-Sommer (SPD)


Vorbemerkung:

Laut einem Artikel in der Zeitschrift „Blickpunkt Schule“ hat Kultusminister Lorz im Dezember 2021 im Jahresgespräch mit dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) erklärt, dass die hessischen Lehrkräfte wegen der hohen Kosten und des zusätzlichen Lehrerstellenbedarfs nicht mit einer Reduzierung der Pflichtstunden zur Entlastung rechnen können. Stattdessen sei es das Ziel der Landesregierung möglichst viele Kräfte für unterrichtsfremde Aufgaben zu organisieren, um Lehrkräfte zu entlasten. Ferner erwarte der Minister, u.a. durch das Programm „Löwenstark“, ein Stück Entlastung.

Ich frage die Landesregierung:

1.    Welche Kosten würden dem Land entstehen, wenn das wöchentliche Deputat für alle Lehrerinnen und Lehrer um
a)    eine halbe Wochenstunde,
b)    um eine ganze Wochenstunde,
c)    um drei Wochenstunden
reduziert würde?
2.    Wie viele Vollzeitäquivalente an Stellen für Lehrkräfte würden hierfür zusätzlich jeweils benötigt werden, um die Unterrichtsversorgung auf gleichem Niveau zu gewährleisten?
3.    Was zählt für die Landesregierung alles zu „unterrichtsfremden“ Aufgaben?
4.    Wie viele Kräfte werden aktuell für welche unterrichtsfremden Aufgaben vom Land finanziert? (Bitte nach Aufgabengebiet und Schulamtsbezirk getrennt auflisten.)
5.    Welche Möglichkeiten bestehen für Schulen, junge Menschen im Freiwilligen Sozialen Jahr oder im Rahmen anderer Freiwilligenprogramme sowie Erzieherinnen und Erzieher im Anerkennungsjahr an allgemeinen Schulen einzusetzen?
6.    Inwiefern stellt die didaktische und methodische Abstimmung über Unterrichtsinhalte und Unterrichtsarrangements sowie die Dokumentation des Lernstands, die von Lehrkräften im Rahmen von „Löwenstark“ mit den zusätzlichen Kräften geleistet wird, eine Entlastung anstelle eine Zusatzbelastung dar?
7.    Hält sie die in der Pflichtstundenverordnung festgelegte Zahl der Wochenstunden angesichts der zusätzlichen Aufgaben und Belastungen, die durch das Unterrichten unter Corona-Bedingungen hinzugekommen sind für richtig und wenn ja, warum?
8.    Welche Möglichkeiten bestehen für Schulen Lehrkräften, die eine Überlastung anzeigen, deren Unterrichtsverpflichtung bei vollen Bezügen vorübergehend zu reduzieren?

 

Antwort Kultusminister