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Erfassung der Krankheitstage von Lehrkräften durch „Fehlzeit Lehrkraft in Schule“ (FLiS)

Drucksache
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Christoph Degen (SPD), Nina Heidt-Sommer (SPD)

Vorbemerkung:

Bisher war es der Landesregierung nicht möglich Aussagen zur allgemeinen Entwicklung der Krankheitstage ihrer rund 60.000 Lehrkräfte zu treffen, um im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht Rückschlüsse auf die Arbeits- und Belastungssituation ihrer Beamtinnen und Beamten sowie Angestellten zu treffen und entsprechend reagieren zu können. In der Fragestunde am 20. September 2022 hat Kultusminister Lorz auf die Mündliche Frage Nr. 733 des Abgeordneten
Christoph Degen mitgeteilt, dass die Entwicklung der IT-Anwendung, die Fehlzeiten von Lehrkräften in Schule (FLiS) erfasst, auf der Zielgeraden sei.
Mittels FLiS sollen künftig drei Abwesenheitsgründe erfasst werden: das Fehlen aufgrund der Erkrankung eines Kindes, eine eigene Erkrankung mit/ohne Attest
sowie unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst. Vorgesehen ist, dass die Fehlzeiten den Staatlichen Schulämtern weitergeleitet werden. Wie Kultusminister Lorz
weiter ausführte, könnten erste Zahlen zu krankheitsbedingten Fehlzeiten von Lehrkräften „aller Voraussicht nach Mitte November mitgeteilt werden“.

Wir fragen die Landesregierung:

1.    Ist FLis inzwischen vollumfänglich einsetzbar?
2.    Zu welchen Ergebnisse ist sie in der Pilotphase des Projekts FLiS gekommen?
3.    Welche Abwesenheitsgründe wurden von den neun Schulen in der Erprobungsphase in welchem Umfang abgefragt?
4.    In welchem Umfang kam es im Oktober (ohne Herbstferien) sowie November 2022 zu Fehlzeiten von Lehrkräften aufgrund der Erkrankung eines Kindes?
5.    In welchem Umfang kam es im Oktober (ohne Herbstferien) sowie November 2022 zu Fehlzeiten von Lehrkräften aufgrund eigener Erkrankungen der jeweiligen Lehrkräfte?
6.    In welchem Umfang sind im Oktober (ohne Herbstferien) sowie November 2022 Lehrkräfte unerlaubt vom Dienst ferngeblieben?

7.    Welche Stelle wertet in welchen Abständen die Krankenstatistik aus?
8.    Inwiefern und in welchem Umfang können aus den obigen Fehlzeiten Rückschlüsse auf Unterrichtsausfall an hessischen Schulen abgeleitet werden?

Antwort des Kultusministers