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Feste Zuweisung von sonderpädagogischen Lehrkräften für den inklusiven Unterricht

Drucksache
20/85 13

Christoph Degen (SPD) und Nina Heidt-Sommer (SPD)

Vorbemerkung:

Laut dem Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode soll der Grundgedanke, dass sonderpädagogische Lehrkräfte mit vollem Stundendeputat an jeweils einer
allgemeinen Schule tätig sind, dadurch gestärkt werden, dass jeder Grundschule pro 250 Schülerinnen und Schülern mindestens eine Förderlehrkraftstelle fest
zugewiesen werden soll. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Nach Auswertung der Erfahrungen mit der Grundzuweisung an Grundschulen werden wir eine
Übertragung auf die weiterführenden Schulen und eine Ausweitung an den Grundschulen prüfen“. 

Wir fragen die Landesregierung:

1.    Wie viele hessische Grundschulen verfügen aktuell über 250 oder mehr Schülerinnen und Schüler?
2.    Wie viele Grundschulen erhalten aktuell die feste Zuweisung mindestens einer Lehrkraft für Förderpädagogik? (Darstellung nach Schulträger)
3.    Ist die im Koalitionsvertrag angekündigte Auswertung der Erfahrungen mit der Grundzuweisung an Grundschulen abgeschlossen? Falls ja, zu welchem Ergebnis kommt die Landesregierung?
4.    Wurde die Übertragung des Modells auf weiterführende Schulen und eine Ausweitung an den Grundschulen geprüft?
a)    Falls ja, mit welchem Ergebnis?
b)    Welche Schulen sind daran beteiligt? (Darstellung nach Schulträger und Schulform)
5.    Sofern es zu einer Ausweitung kommt, nach welchen Kriterien wurden die teilnehmenden Schulen ausgesucht?
6.    Inwieweit sind die relevanten Akteure, darunter Leitungen von Beratungs- und Förderzentren, in diesen Auswahlprozess involviert?
7.    Wie gestaltet sich konkret die im Koalitionsvertrag angekündigte Regelung, dass für die Aufrechterhaltung der fachlichen Anbindung an das Beratungs- und Förderzentrum im jeweiligen Schulbündnis die Förderlehrkräfte zu diesem Zweck ein Deputat (Stundenkontingent) erhalten, das ihre Unterrichtsverpflichtung reduziert?