Kleine Anfrage
Lehrkräftebedarf an Haupt- und Realschulen in Hessen - Teil 2
- Drucksache: 20 / 10573
Vorbemerkung:
Aus Sicht des Kultusministers gibt es in Hessen keinen Lehrkräftemangel, nur einen steigenden Bedarf an Lehrkräften. Gleichzeitig werden bereits jetzt viele Stellen von Personen besetzt, die keine zwei Staatsexamen haben. Betroffen sind hiervon nicht nur einzelne Fächer, vielmehr scheint die Grundversorgung der Schulen mit ausgebildeten Lehrkräften nicht mehr gewährleistet zu sein.
Kleine Anfrage
Lehrkräftebedarf an Haupt- und Realschulen in Hessen - Teil 1
- Drucksache: 20 / 10572
Vorbemerkung:
Aus Sicht des Kultusministers gibt es in Hessen keinen Lehrkräftemangel, nur einen steigenden Bedarf an Lehrkräften. Gleichzeitig werden bereits jetzt viele Stellen von Personen besetzt, die keine zwei Staatsexamen haben. Betroffen sind hiervon nicht nur einzelne Fächer, vielmehr scheint die Grundversorgung der Schulen mit ausgebildeten Lehrkräften nicht mehr gewährleistet zu sein.
Kleine Anfrage
Verfahren bei aufenthaltsrechtlichen Petitionen – Ermessensduldungen
- Drucksache: 20 / 10557
Vorbemerkung:
Am 01.01.2022 trat das Gesetz über die Behandlung von Petitionen an den Hessischen Landtag (Hessisches Petitionsgesetz - HPetG) in Kraft. In diesem Zusammenhang wurde am 10. Januar 2022 ein dazugehöriger Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS) im Staatsanzeiger für das Land Hessen (Ausgabe 2, 2022, Seite 38 -39) zum Ausländerrecht; Verfahren bei aufenthaltsrechtlichen Petitionen veröffentlicht. In diesem sind die Verfahren bezüglich der Eingaben in aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten an den Hessischen Landtag (sogenannte Ausländerpetitionen) im Zuge des neuen Petitionsgesetzes angepasst worden. In Paragraph §60a Abs. 2 Satz 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sind Fälle genannt, in denen eine Ermessensduldung nicht zu erteilen ist.
Kleine Anfrage
Umsetzung der Anpassung der Besoldung von Grundschullehrkräften nach A13
- Drucksache: 20 / 10502
Vorbemerkung:
Die Landesregierung hat die sukzessive Anhebung der Eingangsbesoldung aller Grundschullehrkräfte von A12 auf A13 angekündigt. Dazu ist ein erster Schritt mit einem Änderungsantrag zum Doppelhaushalt 2023/2024 vollzogen werden.
Die Anhebung der Besoldung soll in sechs Schritten bis zum Jahr 2028 erfolgen – mittels einer Zulage, die sukzessive steigt und erstmalig zum 1. August 2023 gezahlt wird. Im ersten Jahr soll sich die Zulage auf zehn Prozent des Differenzbetrags zu A13 belaufen. 2024 soll die Zulage auf 25 Prozent, 2025 auf 40 Prozent, 2026 auf 60 Prozent, 2027 auf 80 Prozent und 2028 dann schließlich auf 100 Prozent angehoben werden.
Presseerklärung
Nina Heidt-Sommer (SPD): A 13 kommt für Lehrkräfte an Grundschulen kommt – Erfolg der Opposition und der Gewerkschaften
Nachdem die schwarzgrüne Landesregierung sich jahrelang geweigert und entsprechende Anträge der SPD-Fraktion zu einer A13-Besoldung für Grundschullehrkräfte immer wieder abgelehnt hat, lenkt die Koalition nun ein und will die Besoldungsstufe für Grundschullehrkräfte stufenweise bis 2028 anheben. Dazu erklärt die Gießener Landtagsabgeordnete und Bildungspolitikerin Nina Heidt-Sommer (SPD): „Dass die Landesregierung nun endlich auf die veränderten Gegebenheiten und Arbeitsbedingungen an Grundschulen reagiert, geschieht auf den Druck, den die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag und die Gewerkschaften seit vielen Jahren aufrechterhalten haben. Dieser Schritt war überfällig und kann der Landesregierung nur schwer als Ausdruck von politischer Überzeugung ausgelegt werden. Im Gegenteil sehen wir hier den scheinheiligen Versuch, im Jahr der Landtagswahl die bisherigen Versäumnisse durch einen Geldsegen wettzumachen.“