Kleine Anfrage
Beihilfestelle des Landes
- Drucksache: 20 / 9732
Vorbemerkung:
Seit Beginn der 20. Legislaturperiode befassen sich nicht weniger als fünf Kleine Anfragen an die Landesregierung mindestens mittelbar mit den Bearbeitungszeiten bei der Beihilfestelle des Landes. Es sind dies die Drucksachen 20/4365, 20/5047, 20/5048, 20/6365, 20/9646. Als Begründung für die verlängerten Bearbeitungszeiten gibt die Landesregierung die Umstellung der Bearbeitungssysteme von ELBA zu BEIREFA an. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 20/4365 erklärt der Innenminister, dass die Bearbeitungszeit für Anträge bei der Beihilfestelle bis Juli 2020 8 bis 10 Tage betragen habe, von August bis einschließlich Dezember 2020 22,6 Tage. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 20/5047 ist zu lesen, dass die Bearbeitungszeit bereits im August 2020 bei 15 Tagen, im September 2020 bei 16, im Oktober 2020 bei 21 und schließlich im Dezember 2020 bei 35 Tagen lag. Zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage 20/5047 im April 2021 betrug die Bearbeitungszeit laut dem Innenminister 50 Tage, der damals mit einer Fortdauer der Verzögerungen bis Spätsommer 2021 rechnete. Anträge über mehr als 5.000 Euro wurden während dieser Zeit schneller bearbeitet.
Seit dem Spätsommer 2021 ist mehr als ein Jahr vergangen. In meinen Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern werde ich regelmäßig auf lange Bearbeitungszeiten bei der Beihilfestelle angesprochen und darum gebeten, auf eine Beschleunigung der Bearbeitungszeiten hinzuwirken.
Kleine Anfrage
Kleinere Grundschulklassen für individuelle Förderung - Teil 2
- Drucksache: 20 / 9690
Vorbemerkung:
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU Hessen und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen für die 20.
Legislaturperiode wurden unter dem Punkt „Die besten Schulen an den Orten mit den größten
Herausforderungen“ kleinere Grundschulklassen für individuelle Förderung vereinbart. Konkret heißt es
im Koalitionsvertrag: „Um auf spezifische Förderbedarfe eingehen zu können, wollen wir erreichen, dass
künftig jeder 3. Klassenzug an Grundschulen nicht mehr als 20 Schülerinnen und Schüler hat.“ (vgl.
Zeilen 3687-3690)
Kleine Anfrage
Engagement des Landes Hessen bei der Missbrauchsaufarbeitung in der Kirche
- Drucksache: 20 / 9692
Vorbemerkung:
Am 24. November 2022 stieß eine Initiative der SPD-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen zur Einsetzung einer „Wahrheitskommission“ zur Missbrauchsaufarbeitung nach dem Vorbild der unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs auf Bundesebene auf positive Resonanz. Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, Josefine Paul (Bündnis 90/Die Grünen), erklärte dazu im Landtag: „Lassen Sie uns an den Gemeinsamkeiten anknüpfen und weiter an einem Strang ziehen, weil wir für die Kinder und Jugendlichen eine gemeinsame Verantwortung haben und wir es den Betroffenen schuldig sind, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt ist eben eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung.“
Auch eine Erweiterung des Strafrechts wird inzwischen diskutiert. So könnte z.B. sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer seelsorgerischen Tätigkeit durch einen neuen Absatz in Paragraph 174c StGB strafbar werden.
Kleine Anfrage
Engagement des Landes Hessen bei der Missbrauchsaufarbeitung in der Kirche
- Drucksache: 20 / 9692
Vorbemerkung:
Am 24. November 2022 stieß eine Initiative der SPD-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen zur Einsetzung einer „Wahrheitskommission“ zur Missbrauchsaufarbeitung nach dem Vorbild der unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs auf Bundesebene auf positive Resonanz. Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, Josefine Paul (Bündnis 90/Die Grünen), erklärte dazu im Landtag: „Lassen Sie uns an den Gemeinsamkeiten anknüpfen und weiter an einem Strang ziehen, weil wir für die Kinder und Jugendlichen eine gemeinsame Verantwortung haben und wir es den Betroffenen schuldig sind, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt ist eben eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung.“
Auch eine Erweiterung des Strafrechts wird inzwischen diskutiert. So könnte z.B. sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer seelsorgerischen Tätigkeit durch einen neuen Absatz in Paragraph 174c StGB strafbar werden.
Kleine Anfrage
Kleinere Grundschulklassen für individuelle Förderung - Teil 1
- Drucksache: 20 / 9689
Vorbemerkung:
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU Hessen und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen für die 20.
Legislaturperiode wurden unter dem Punkt „Die besten Schulen an den Orten mit den größten
Herausforderungen“ kleinere Grundschulklassen für individuelle Förderung vereinbart. Konkret heißt es
im Koalitionsvertrag: „Um auf spezifische Förderbedarfe eingehen zu können, wollen wir erreichen, dass
künftig jeder 3. Klassenzug an Grundschulen nicht mehr als 20 Schülerinnen und Schüler hat.“ (vgl.
Zeilen 3687-3690)
Kleine Anfrage
Umsetzung des KMK-Kerndatensatzes
- Drucksache: 20 / 9660
Vorbemerkung:
Bildungsforscherinnen und -forscher fordern seit Jahren eine Weiterentwicklung der amtlichen
Schulstatistik durch die Einführung von Schülerindividualdaten. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat
bereits im Jahr 2003 einen Kerndatensatz (KDS) für schulstatistische Individualdaten der Länder
verabredet. Der KDS enthält verschiedene Merkmalssätze zu Schule, Klassen, Unterrichtseinheiten,
Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräften der Schule. Bezogen auf die Schülerschaft werden
beispielsweise Angaben zum Geschlecht, zu Geburtsmonat und -jahr, Wohnort, Ersteinschulung,
Geburtsland (bei nichtdeutschem Geburtsland das Jahr des Zuzugs nach Deutschland), Staatsangehörigkeit,
Sprache bei nichtdeutscher Verkehrssprache, Art der Wiederholung, erteilter Unterricht in
Unterrichtseinheiten, Förderschwerpunkte, Ganztagsunterricht und angestrebter Beruf erfasst. Ziel ist es,
schul- und länderübergreifend Informationen weitergeben zu können. Die Erhebung und Nutzung von
Schülerindividualdaten kann nach Ansicht von Forscherinnen und Forschern wertvolle Erkenntnisgewinne
auch für die Bildungspolitik liefern und insbesondere für die Stellenzuweisung an Schulen nach dem
sogenannten Sozialindex eine wichtige Grundlage sein.
Kleine Anfrage
Berufsschulklassen in der Universitätsstadt Gießen
- Drucksache: 20 / 9536
Vorbemerkung:
Durch den demografischen Wandel muss sich die berufliche Bildung in den kommenden Jahren veränderten Herausforderungen stellen. Das erklärte Ziel sollte aber weiterhin sein, einen qualitativ hochwertigen Berufsschulunterricht in möglichst großer Nähe zu Ausbildungsbetrieben anzubieten. Das Fachklassenprinzip, das organisatorisch und didaktisch sowohl breite Kernkompetenzen als auch spezielles Know-how der einzelnen Ausbildungsberufe sichert, bildet dabei das Rückgrat erfolgreicher dualer Ausbildung und ist deshalb für deren Erfolg maßgeblich....
Kleine Anfrage
Erfassung der Krankheitstage von Lehrkräften durch „Fehlzeit Lehrkraft in Schule“ (FLiS)
- Drucksache: 20 / 9368
Bisher war es der Landesregierung nicht möglich Aussagen zur allgemeinen Entwicklung der Krankheitstage ihrer rund 60.000 Lehrkräfte zu treffen, um im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht Rückschlüsse auf die Arbeits- und Belastungssituation ihrer Beamtinnen und Beamten sowie Angestellten zu treffen und entsprechend reagieren zu können. In der Fragestunde am 20. September 2022 hat Kultusminister Lorz auf die Mündliche Frage Nr. 733 des Abgeordneten
Christoph Degen mitgeteilt, dass die Entwicklung der IT-Anwendung, die Fehlzeiten von Lehrkräften in Schule (FLiS) erfasst, auf der Zielgeraden sei.
Mittels FLiS sollen künftig drei Abwesenheitsgründe erfasst werden: das Fehlen aufgrund der Erkrankung eines Kindes, eine eigene Erkrankung mit/ohne Attest
sowie unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst. Vorgesehen ist, dass die Fehlzeiten den Staatlichen Schulämtern weitergeleitet werden. Wie Kultusminister Lorz
weiter ausführte, könnten erste Zahlen zu krankheitsbedingten Fehlzeiten von Lehrkräften „aller Voraussicht nach Mitte November mitgeteilt werden“.
Plenum Aktuell
Plenum Aktuell 8/22

INFORMATIONEN DER SPD-FRAKTION IM HESSISCHEN LANDTAG
Ausgabe 08/2022
„Gute Bildung und Chancengleichheit für alle Schülerinnen und Schüler können nur durch gute Arbeitsbedingungen an Schulen und in der Bildungsverwaltung erreicht werden“, betont Nina Heidt-Sommer, Grundschullehrerin und Landtagsabgeordnete der SPD-Fraktion.
Presseerklärung
Nina Heidt-Sommer: Schlechte Arbeitsbedingungen in Schulen gefährden den Bildungserfolg von Schülerinnen und Schülern

In der Plenardebatte zum Setzpunkt der SPD-Fraktion „Gute Arbeit an Schulen“ machte die Abgeordnete der SPD-Landtagsfraktion, Nina Heidt-Sommer, deutlich, dass gute Bildung und Chancengleichheit für alle Schülerinnen und Schüler nur durch gute Arbeitsbedingungen an Schulen und in der Bildungsverwaltung erreicht werden können.