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Umsetzung des KMK-Kerndatensatzes

Drucksache
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Kleine Anfrage

Christoph Degen (SPD), Nina Heidt-Sommer (SPD)

Vorbemerkung:

Bildungsforscherinnen und -forscher fordern seit Jahren eine Weiterentwicklung der amtlichen
Schulstatistik durch die Einführung von Schülerindividualdaten. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat
bereits im Jahr 2003 einen Kerndatensatz (KDS) für schulstatistische Individualdaten der Länder
verabredet. Der KDS enthält verschiedene Merkmalssätze zu Schule, Klassen, Unterrichtseinheiten,
Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräften der Schule. Bezogen auf die Schülerschaft werden
beispielsweise Angaben zum Geschlecht, zu Geburtsmonat und -jahr, Wohnort, Ersteinschulung,
Geburtsland (bei nichtdeutschem Geburtsland das Jahr des Zuzugs nach Deutschland), Staatsangehörigkeit,
Sprache bei nichtdeutscher Verkehrssprache, Art der Wiederholung, erteilter Unterricht in
Unterrichtseinheiten, Förderschwerpunkte, Ganztagsunterricht und angestrebter Beruf erfasst. Ziel ist es,
schul- und länderübergreifend Informationen weitergeben zu können. Die Erhebung und Nutzung von
Schülerindividualdaten kann nach Ansicht von Forscherinnen und Forschern wertvolle Erkenntnisgewinne
auch für die Bildungspolitik liefern und insbesondere für die Stellenzuweisung an Schulen nach dem
sogenannten Sozialindex eine wichtige Grundlage sein.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Welche Individualdaten des KMK-Kerndatensatzes werden in Hessen in der amtlichen
  2. Schulstatistik seit wann jeweils erfasst?
  3. Für welche Zwecke nutzt sie die Individualdaten des Kerndatensatzes?
  4. Welche Individualdaten des Kerndatensatzes werden in Hessen aus welchen Gründennichterhoben?
  5. Welche zusätzlichen Daten liegen der Landesregierung über hessische Schülerinnen und Schüler vor?