Kleine Anfrage
Lehrkräftebedarf an Haupt- und Realschulen in Hessen - Teil 1
- Drucksache: 20 / 10572
Vorbemerkung:
Aus Sicht des Kultusministers gibt es in Hessen keinen Lehrkräftemangel, nur einen steigenden Bedarf an Lehrkräften. Gleichzeitig werden bereits jetzt viele Stellen von Personen besetzt, die keine zwei Staatsexamen haben. Betroffen sind hiervon nicht nur einzelne Fächer, vielmehr scheint die Grundversorgung der Schulen mit ausgebildeten Lehrkräften nicht mehr gewährleistet zu sein.
Kleine Anfrage
Lehrkräftebedarf an Haupt- und Realschulen in Hessen - Teil 2
- Drucksache: 20 / 10573
Vorbemerkung:
Aus Sicht des Kultusministers gibt es in Hessen keinen Lehrkräftemangel, nur einen steigenden Bedarf an Lehrkräften. Gleichzeitig werden bereits jetzt viele Stellen von Personen besetzt, die keine zwei Staatsexamen haben. Betroffen sind hiervon nicht nur einzelne Fächer, vielmehr scheint die Grundversorgung der Schulen mit ausgebildeten Lehrkräften nicht mehr gewährleistet zu sein.
Kleine Anfrage
Verfahren bei aufenthaltsrechtlichen Petitionen – Ermessensduldungen
- Drucksache: 20 / 10557
Vorbemerkung:
Am 01.01.2022 trat das Gesetz über die Behandlung von Petitionen an den Hessischen Landtag (Hessisches Petitionsgesetz - HPetG) in Kraft. In diesem Zusammenhang wurde am 10. Januar 2022 ein dazugehöriger Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS) im Staatsanzeiger für das Land Hessen (Ausgabe 2, 2022, Seite 38 -39) zum Ausländerrecht; Verfahren bei aufenthaltsrechtlichen Petitionen veröffentlicht. In diesem sind die Verfahren bezüglich der Eingaben in aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten an den Hessischen Landtag (sogenannte Ausländerpetitionen) im Zuge des neuen Petitionsgesetzes angepasst worden. In Paragraph §60a Abs. 2 Satz 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sind Fälle genannt, in denen eine Ermessensduldung nicht zu erteilen ist.
Presseerklärung
Landtagsabgeordnete Nina Heidt-Sommer (SPD) besucht Gießener Tierheim

„Als Abgeordnete trägt man nicht nur die Verantwortung für die Menschen in Hessen, sondern natürlich auch für die Tiere. Das gilt sowohl für die Themen Biodiversität und Artensterben, wie auch für die Nutztierhaltung oder jene Tiere, für die sich niemand zuständig fühlt und die dann zumeist im Tierheim landen, darunter vor allem Haustiere, die angeschafft wurden, ohne die Kosten und die Auswirkungen auf den Familienalltag zu bedenken.“
Schülerinnen und Schüler im Corona bedingten Homeschooling
Vorbemerkung:
Im „Wegweiser zum Umgang mit Corona an Schulen – aktuelle Informationen im Überblick“ (Stand 23.11.2022) erlässt das Hessische Kultusministerium: „Darüber hinaus können Schülerinnen und Schüler von ihren Eltern von der Teilnahme am Präsenzunterricht befreit werden, wenn sie selbst oder Angehörige ihres Haushalts im Fall einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus aufgrund einer ärztlich bestätigten Vorerkrankung oder Immunschwäche dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt wären. Die partielle Befreiung für einzelne Tage, Fächer oder einzelne schulische Veranstaltungen ist nicht zulässig. Befreite Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, an einem von der Schule angebotenen Distanzunterricht teilzunehmen. Ein Anspruch auf bestimmte Formen des Unterrichts besteht nicht […]. Die Lehrkräfte sind aufgefordert, die Auswirkungen des Distanzunterrichts auf die betroffenen Schülerinnen und Schüler zu beobachten und geeignete Maßnahmen gemäß dem oben beschriebenen Leitfaden zu treffen. An den Schulen für Kranke entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Anhörung der Eltern und in Absprache mit dem Klinikpersonal im Einzelfall über die Beschulung.“ (S. 8)....
Kleine Anfrage
Umsetzung der Anpassung der Besoldung von Grundschullehrkräften nach A13
- Drucksache: 20 / 10502
Vorbemerkung:
Die Landesregierung hat die sukzessive Anhebung der Eingangsbesoldung aller Grundschullehrkräfte von A12 auf A13 angekündigt. Dazu ist ein erster Schritt mit einem Änderungsantrag zum Doppelhaushalt 2023/2024 vollzogen werden.
Die Anhebung der Besoldung soll in sechs Schritten bis zum Jahr 2028 erfolgen – mittels einer Zulage, die sukzessive steigt und erstmalig zum 1. August 2023 gezahlt wird. Im ersten Jahr soll sich die Zulage auf zehn Prozent des Differenzbetrags zu A13 belaufen. 2024 soll die Zulage auf 25 Prozent, 2025 auf 40 Prozent, 2026 auf 60 Prozent, 2027 auf 80 Prozent und 2028 dann schließlich auf 100 Prozent angehoben werden.