Kleine Anfrage
Kleinere Grundschulklassen für individuelle Förderung - Teil 1
- Drucksache: 20 / 9698
Vorbemerkung:
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU Hessen und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen für die 20.
Legislaturperiode wurden unter dem Punkt „Die besten Schulen an den Orten mit den größten
Herausforderungen“ kleinere Grundschulklassen für individuelle Förderung vereinbart. Konkret heißt es im Koalitionsvertrag: „Um auf spezifische Förderbedarfe eingehen zu können, wollen wir erreichen, dass künftig jeder 3. Klassenzug an Grundschulen nicht mehr als 20 Schülerinnen und Schüler hat.“ (vgl. Zeilen 3687-3690)
Kleine Anfrage
Kleinere Grundschulklassen für individuelle Förderung - Teil 1
- Drucksache: 20 / 9689
Vorbemerkung:
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU Hessen und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen für die 20.
Legislaturperiode wurden unter dem Punkt „Die besten Schulen an den Orten mit den größten
Herausforderungen“ kleinere Grundschulklassen für individuelle Förderung vereinbart. Konkret heißt es
im Koalitionsvertrag: „Um auf spezifische Förderbedarfe eingehen zu können, wollen wir erreichen, dass
künftig jeder 3. Klassenzug an Grundschulen nicht mehr als 20 Schülerinnen und Schüler hat.“ (vgl.
Zeilen 3687-3690)
Kleine Anfrage
Kleinere Grundschulklassen für individuelle Förderung - Teil 2
- Drucksache: 20 / 9690
Vorbemerkung:
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU Hessen und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen für die 20.
Legislaturperiode wurden unter dem Punkt „Die besten Schulen an den Orten mit den größten
Herausforderungen“ kleinere Grundschulklassen für individuelle Förderung vereinbart. Konkret heißt es im Koalitionsvertrag: „Um auf spezifische Förderbedarfe eingehen zu können, wollen wir erreichen, dass künftig jeder 3. Klassenzug an Grundschulen nicht mehr als 20 Schülerinnen und Schüler hat.“ (vgl. Zeilen 3687-3690)
Kleine Anfrage
Kleinere Grundschulklassen für individuelle Förderung - Teil 2
- Drucksache: 20 / 9690
Vorbemerkung:
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU Hessen und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen für die 20.
Legislaturperiode wurden unter dem Punkt „Die besten Schulen an den Orten mit den größten
Herausforderungen“ kleinere Grundschulklassen für individuelle Förderung vereinbart. Konkret heißt es
im Koalitionsvertrag: „Um auf spezifische Förderbedarfe eingehen zu können, wollen wir erreichen, dass
künftig jeder 3. Klassenzug an Grundschulen nicht mehr als 20 Schülerinnen und Schüler hat.“ (vgl.
Zeilen 3687-3690)
Kleine Anfrage
Engagement des Landes Hessen bei der Missbrauchsaufarbeitung in der Kirche
- Drucksache: 20 / 9692
Vorbemerkung:
Am 24. November 2022 stieß eine Initiative der SPD-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen zur Einsetzung einer „Wahrheitskommission“ zur Missbrauchsaufarbeitung nach dem Vorbild der unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs auf Bundesebene auf positive Resonanz. Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, Josefine Paul (Bündnis 90/Die Grünen), erklärte dazu im Landtag: „Lassen Sie uns an den Gemeinsamkeiten anknüpfen und weiter an einem Strang ziehen, weil wir für die Kinder und Jugendlichen eine gemeinsame Verantwortung haben und wir es den Betroffenen schuldig sind, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt ist eben eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung.“
Auch eine Erweiterung des Strafrechts wird inzwischen diskutiert. So könnte z.B. sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer seelsorgerischen Tätigkeit durch einen neuen Absatz in Paragraph 174c StGB strafbar werden.
Kleine Anfrage
Umsetzung des KMK-Kerndatensatzes
- Drucksache: 20 / 9660
Vorbemerkung:
Bildungsforscherinnen und -forscher fordern seit Jahren eine Weiterentwicklung der amtlichen
Schulstatistik durch die Einführung von Schülerindividualdaten. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat
bereits im Jahr 2003 einen Kerndatensatz (KDS) für schulstatistische Individualdaten der Länder
verabredet. Der KDS enthält verschiedene Merkmalssätze zu Schule, Klassen, Unterrichtseinheiten,
Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräften der Schule. Bezogen auf die Schülerschaft werden
beispielsweise Angaben zum Geschlecht, zu Geburtsmonat und -jahr, Wohnort, Ersteinschulung,
Geburtsland (bei nichtdeutschem Geburtsland das Jahr des Zuzugs nach Deutschland), Staatsangehörigkeit,
Sprache bei nichtdeutscher Verkehrssprache, Art der Wiederholung, erteilter Unterricht in
Unterrichtseinheiten, Förderschwerpunkte, Ganztagsunterricht und angestrebter Beruf erfasst. Ziel ist es,
schul- und länderübergreifend Informationen weitergeben zu können. Die Erhebung und Nutzung von
Schülerindividualdaten kann nach Ansicht von Forscherinnen und Forschern wertvolle Erkenntnisgewinne
auch für die Bildungspolitik liefern und insbesondere für die Stellenzuweisung an Schulen nach dem
sogenannten Sozialindex eine wichtige Grundlage sein.