Start - Aktuelles - Berufsorientierung an Schulen

Berufsorientierung an Schulen

Drucksache
20 /

Christoph Degen (SPD), Nina Heidt-Sommer (SPD)

Vorbemerkung:

Die Verordnung für Berufliche Orientierung in Schulen (VOBO) gibt es in Hessen seit 2018. Sie enthält im Vergleich zur früheren Verordnung mehr Verbindlichkeiten, die, weil gleichzeitig keine Veränderung von Ressourcenzuweisungen in diesem Feld vorgenommen wurde, nur sehr schwer von den Schulen umgesetzt werden können.
Frühe und individuelle Berufliche Orientierung ist wichtig für eine gelingende Berufswahl. Die VOBO gilt ab der Sekundarstufe I. Gemäß §1 soll Schule neutrale und umfassende Beratungen über Qualifikationsmöglichkeiten gewährleisten und dazu beitragen, dass notwendige fachliche und überfachliche Kompetenzen erworben werden. Die Berufliche Orientierung soll „auch eine Auseinandersetzung mit den geschlechtsspezifisch unterschiedlichen Rollenerwartungen einschließen und auf eine verantwortungsvolle Lebensplanung vorbereiten.“ Gemäß § 4 werden die jeweiligen
Schulkoordinatorinnen und Schulkoordinatoren den Staatlichen Schulämtern von den Schulen benannt. Zur Zusammenarbeit mit Kammern, Verbänden und Träger sowie der Jugendberufshilfe heißt es in § 8 lediglich „Angebote zur Fort- und Weiterbildung sind den Lehrkräften bekannt zu machen. Informationen für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern, die die Berufliche Orientierung der Jugendlichen betreffen, sind diesen zeitnah weiterzugeben.“ Laut § 11 sollen in Jahrgangstufe 7 an zwei Tagen Kompetenzfeststellungen stattfinden und speziell geschulte Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte jeweils maximal vier Schülerinnen und Schüler „beobachten“.

Teil 1

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie überprüft sie, dass Berufsorientierung, entsprechend den in der VOBO genannten
    Maßnahmen in Schulen, verbindlich umgesetzt wird?
  2. Gibt es an jeder weiterführenden Schule in Hessen Schulkoordinatorinnen und Schulkoordinatoren für Berufliche Orientierung?
  3. Wie viele zusätzliche Deputatstunden erhalten die Koordinatorinnen und Koordinatoren sowie Lehrkräfte für diese wichtige Aufgabe?
    a) Müssen diese in §4 VOBO genannten Anrechnungsstunden aus den Schuldeputaten entnommen werden und gehen damit für andere wichtige Aktivitäten verloren oder werden sie den Schulen aus Gründen der Wichtigkeit der BO und der Erweiterung der verbindlichen Aufgabenbereiche zusätzlich zur Verfügung gestellt?
  4. Welche Daten erhebt sie bzw. liegen ihr zur Umsetzung der Verordnung vor,
    beispielsweise zur Durchführung der zweitägigen Kompetenzfeststellungen, zu Praktika
    oder Lerntagen?
    a) Werden in diesem Zusammenhang auch Evaluationen zu den in der VOBO
    genannten BO-Maßnahmen durchgeführt, um Aussagen über deren Wirksamkeit zu
    erhalten?
  5. Welche Daten erhebt sie bzw. liegen ihr zur Ausbildungsreife von Schülerinnen und
    Schülern der Abschlussjahrgänge vor? (Bitte nach Schulform getrennt angeben.)
    a) Werden in diesem Zusammenhang zusätzlich auch Ergebnisse oder Auswertungen
    von Partnern wie Bundesagentur für Arbeit oder Ausbildungsbetrieben in die
    Betrachtung einbezogen?

Teil 2

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Welche Daten liegen ihr über die Anzahl und den Besuch regionaler Veranstaltungen zur Berufsorientierung vor?
  2. Haben alle allgemeinbildenden Schulen das geforderte fächerübergreifende Curriculum für Berufliche Orientierung entsprechend der in der VOBO § 5 beschriebenen Weise erstellt, liegen Evaluationen bezüglich der Anwendung vor und sind die fächerübergreifenden Curricula bei allen Schulen Teil des Schulprogramms?
  3. Wie viele Wochenstunden sind für die Umsetzung der zahlreichen in diesen Curricula vorgesehenen Aspekte und Maßnahmen, wie etwa für Planung und Durchführung von Blockpraktika, betrieblichen Lerntagen, Betriebserkundungen, Besuchen von Ausbildungs-,  Studien- und Berufsmessen sowie deren Einbindung in die Unterrichtsplanung, jeweils vorgesehen?
  4. Welche Erkenntnisse liegen ihr über den Einsatz des Berufswahlpasses im Unterricht vor?
  5. Was unternimmt sie, um Schülerinnen und Schüler für geschlechtsuntypische Berufe zu begeistern, bspw. mehr junge Frauen für IT-Berufe und junge Männer für den Beruf Erzieherin/Erzieher?
  6. Welche Daten gibt es darüber, ob und in welchem Maße das Mentoring (§11 VOBO) angewandt wird?

Wiesbaden, den 24. Juli 2023

Christoph Degen

Nina Heidt-Sommer