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Zukunft des Religionsunterrichts in Hessen

Drucksache
20/9519

Berichtsantrag

Nina Heidt-Sommer (SPD), Christoph Degen (SPD), Kerstin Geis (SPD),
Karin Hartmann (SPD), Turgut Yüksel (SPD) und Fraktion

Religion ist ordentliches Unterrichtsfach. Religionsunterricht ist in § 8 des Hessischen Schul- gesetzes verankert und wird in Hessen bekenntnisorientiert in Übereinstimmung mit den Grund- sätzen der Kirchen oder Religionsgemeinschaften erteilt. Diese Regelung gründet auf Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sowie Art. 57 Abs. 1 der Hessischen Landesverfassung.
Laut Antwort des Hessischen Kultusministeriums auf die Kleine Anfrage der SPD-Fraktion 20/686 ist in Hessen Religionsunterricht für folgende Bekenntnisse bzw. in Kooperation mit fol-genden Kirchen und Religionsgemeinschaften eingerichtet: Evangelische Kirche, Katholische Kir-che, Altkatholische Kirche, Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland, Alevitische Gemeinde Deutschland, Islamische Religionsgemeinschaft DİTİB Hessen e.V., Humanistische Gemein-schaft Hessen, Jüdische Gemeinde, Syrisch-Orthodoxe Kirche, Mennoniten, andere orthodoxe Kirchen, Unitarische freie Religionsgemeinde.

I. Aktuelle Lage des Religionsunterrichts

A. Ist-Zustand der Lerngruppen im Fach Religion

1. Ist die oben genannte Auflistung aktuell?
Wenn nein: Welche Veränderungen gab es und wann?
2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der oben genannten Kirchen und Religionsgemein-schaften werden an hessischen Schulen unterrichtet? (Bitte differenziert nach Schulamts-bezirk und Schulform angeben.)
3. Wie viele Lehrkräfte stehen in den einzelnen Schulamtsbezirken zur Verfügung? (Bitte differenziert nach Schulform angeben.)
4. Wie viele Schülerinnen und Schüler erhalten Unterricht im Ersatzfach Ethik? (Bitte diffe-renziert nach Schulamtsbezirk und Schulform angeben.)
B. Ausbildung von Religions- und Ethiklehrkräften
5. Welche Institutionen sind für die Ausbildung der Religionslehrerinnen und -lehrer, die in Hessen unterrichten, verantwortlich? (Bitte differenziert nach Kirchen und Religions- gemeinschaften angeben.)
6. An welchen Hochschulen in Hessen kann man evangelisch und katholische Religion auf Lehramt studieren?
Wie viele Studienplätze stehen aktuell zur Verfügung?
7. An welchen Hochschulen in Hessen kann man Ethik auf Lehramt studieren?
Wie viele Studienplätze stehen aktuell zur Verfügung?
8. Welche Bundesländer bieten den Studiengang Philosophie/Ethik als Bachelor und Master of Education an und für welche Schulformen?
9. Welche Studienordnungen gibt es für Lehrkräfte, die Religionsunterricht an hessischen Schulen erteilen?
10. Welche Studienabschlüsse aus anderen Bundesländern und EU-Ländern werden in Hessen für die Erteilung des Religionsunterrichts anerkannt?
11. Wer ist für die Abnahme der Prüfungen der Religionslehrkräfte und für die Erteilung der Bevollmächtigungen der Lehrkräfte verantwortlich? (Bitte differenziert nach Kirchen und Religionsgemeinschaften angeben.)
12. Wie viele Lehrkräfte mit zwei Staatsprüfungen erteilen aktuell Religionsunterricht? (Bitte nach Schulform und Schulträger differenziert darstellen.)
13. Wie viele Lehrkräfte erteilen aktuell fachfremd den Ersatzunterricht in Ethik? (Bitte nach Schulform und Schulträger differenziert darstellen.)

II. Perspektive interkonfessioneller und interreligiöser Kooperation

A. Planung interkonfessioneller und interreligiöser Kooperation

14. Besteht seitens der Landesregierung der politische Wille, Planungen zu interkonfessionel-ler und interreligiöser Kooperation voranzutreiben?
15. Wenn ja: Welche konkreten Schritte wurden von ihr bereits unternommen, Planungen im Dialog mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften voranzutreiben und mit welchem Ziel?
16. Wenn nein: Aus welchen Gründen hält sie Planungen hinsichtlich der interkonfessionellen und interreligiösen Zusammenarbeit für nicht notwendig?
17. Ist von Seiten der in der Vorbemerkung genannten Kirchen und Religionsgemeinschaften der Wunsch, Wille oder die Bereitschaft signalisiert worden, Religionsunterricht in Kooperation zu erteilen?
18. Wenn ja: Mit welchen Kirchen und Religionsgemeinschaften sind gegebenenfalls Schrift-wechsel erfolgt oder Gesprächen geführt worden und mit welchem Ergebnis?

B. Interkonfessionalität und Interreligiosität

19. Inwiefern differenziert sie zwischen Interkonfessionalität und Interreligiosität?
20. Sieht sie im Hinblick auf Interkonfessionalität eher die Möglichkeit, gemeinsame Ergeb-nisse der Religionsgemeinschaften zu erzielen? Wenn nein: Warum nicht?
21. Wie ist ihre Einschätzung, dass die in der Vorbemerkung genannten Kirchen und Religi-onsgemeinschaften der Erteilung eines gemeinsamen interreligiös- und bekenntnis-orien-tierten Religionsunterrichts offen gegenüberstehen?
22. Teilt sie die Einschätzung, dass die Kirchen und Religionsgemeinschaften die nicht vorge-nommene Differenzierung damit begründen, dass seitens der Landesregierung kein politi-scher Wille vorliegt, im schulischen Kontext interkonfessionell oder interreligiös zu arbei-ten? Wenn nein: Welche Gründe sind aus ihrer Sicht dafür verantwortlich?

III. Entwicklungen zum Religionsunterricht

A. Bedarfsentwicklung

23. Wie hat sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die am bekenntnisorientierten Reli- gionsunterricht teilnehmen, in den letzten fünf Schuljahren entwickelt? (Bitte für die Kir-chen und Religionsgemeinschaften differenziert angeben.)
24. Wie schätzt die Landesregierung die Entwicklung der Zahl der Schülerinnen und Schüler, die an bekenntnisorientiertem Religionsunterricht in den nächsten fünf Jahren teilnehmen, vor dem Hintergrund der Entwicklung teilweise rückläufiger Mitgliederzahlen der Kirchen und Religionsgemeinschaften ein?
25. Liegen ihr aktuelle und prognostische Zahlen dazu vor und wenn nein: Auf welcher Grund-lage werden Lehrkräfte eingestellt, die mit der Durchführung des Religionsunterrichts beauftragt sind?

B. Gesellschaftliche Entwicklungen

26. Welche Haltung nimmt die Landesregierung bezüglich gesellschaftlicher Prozesse, wie Säkularisierung, Individualisierung und Pluralisierung ein?
27. Teilt sie die Sichtweise, dass eine wachsende Mehrheit der Menschen der Ansicht ist, dass Religionen eine geringere Rolle bei der Ausgestaltung des Bildungssystems und sozialer Fürsorge sowie moralischer Leitung haben sollen?
Wenn nein: Warum nicht?
28. Wie beurteilt sie die Entwicklung, dass sich immer mehr Menschen als religiös definieren, aber eine Zuschreibung zu einer Konfession, Kirche oder Glaubensrichtung ablehnen?
29. Welche Gründe sind aus ihrer Sicht für die in den Fragen 27 und 28 beschriebenen Ent-wicklungen verantwortlich?
30. Welche Herausforderungen bezüglich der Planung des Religionsunterrichts sieht sie auf-grund dieser Entwicklungen?
31. Welche Schlussfolgerungen zieht sie aus den beschriebenen gesellschaftlichen Entwicklun-gen für die Organisation des Religionsunterrichts?

Dokument
09519.pdf94.35 KB

Bericht an den Kulturpolitischen Ausschuss des Hessischen Landtags

Hessisches Kultusministerium

Der Minister

Ausschussvorlage KPA 20/43

- öffentlich -

Dokument
KPA-AV-43.pdf619.84 KB