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Beihilfestelle des Landes

Drucksache
20 / 9732

Kleine Anfrage

Nina Heidt-Sommer (SPD), Heike Hofmann (Weiterstadt) (SPD),
Tobias Eckert (SPD), Karin Hartmann (SPD), Rüdiger Holschuh (SPD), Oliver Ulloth (SPD)

Vorbemerkung:

Seit Beginn der 20. Legislaturperiode befassen sich nicht weniger als fünf Kleine Anfragen an die Landesregierung mindestens mittelbar mit den Bearbeitungszeiten bei der Beihilfestelle des Landes. Es sind dies die Drucksachen 20/4365, 20/5047, 20/5048, 20/6365, 20/9646. Als Begründung für die verlängerten Bearbeitungszeiten gibt die Landesregierung die Umstellung der Bearbeitungssysteme von ELBA zu BEIREFA an. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 20/4365 erklärt der Innenminister, dass die Bearbeitungszeit für Anträge bei der Beihilfestelle bis Juli 2020 8 bis 10 Tage betragen habe, von August bis einschließlich Dezember 2020 22,6 Tage. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 20/5047 ist zu lesen, dass die Bearbeitungszeit bereits im August 2020 bei 15 Tagen, im September 2020 bei 16, im Oktober 2020 bei 21 und schließlich im Dezember 2020 bei 35 Tagen lag. Zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage 20/5047 im April 2021 betrug die Bearbeitungszeit laut dem Innenminister 50 Tage, der damals mit einer Fortdauer der Verzögerungen bis Spätsommer 2021 rechnete. Anträge über mehr als 5.000 Euro wurden während dieser Zeit schneller bearbeitet.
Seit dem Spätsommer 2021 ist mehr als ein Jahr vergangen. In meinen Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern werde ich regelmäßig auf lange Bearbeitungszeiten bei der Beihilfestelle angesprochen und darum gebeten, auf eine Beschleunigung der Bearbeitungszeiten hinzuwirken.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie lange waren im Jahr 2022 in den Monaten Juni bis November die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten bei der Beihilfestelle des Landes?
  2. Über wie viele Vollzeitstellen verfügt die hessische Beihilfestelle?
  3. Wie viele dieser Stellen sind Stand Dezember 2022 besetzt?
  4. Ist die Umstellung der Bearbeitungssysteme von ELBA zu BEIREFA inzwischen abgeschlossen?
  5. In der Antwort auf die Kleine Anfrage Drs. 20/6365 erklärt der Innenminister bis Oktober 2021 seien 21 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (20 Vollzeitstellen) neu eingestellt und geschult worden. Sind damit alle Stellen zur Bearbeitung von Beihilfeanträgen besetzt oder wurden inzwischen weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt oder werden gesucht?
  6. In der Antwort auf die Kleine Anfrage Drs. 20/6365 erklärt der Innenminister bis Jahresende 2021 wären elf weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt und nach kurzer Einarbeitungszeit u.a. für die telefonische Beantwortung von Sachstandsanfragen eingesetzt worden. Wie hat sich die Anzahl der telefonischen Sachstandsanfragen zwischen Juli 2020 bis November 2022 entwickelt?
  7. Bis wann rechnet die Landesregierung damit, dass die Bearbeitungszeiten für Anträge an die Beihilfestelle des Landes wieder auf die durchschnittliche Dauer vor der Softwareumstellung (8 bis 10 Tage) sinken?