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Einstellung von Lehrkräften zu Beginn eines neuen Schuljahres

Drucksache
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Moritz Promny (Freie Demokraten), Nina Heidt-Sommer (SPD)

Vorbemerkung:

Hessen nimmt Einstellungen für ein neues Schuljahr erst drei Tage vor Unterrichtsbeginn vor (siehe Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst (Einstellungserlass) vom 15.12.2021). 

Ich frage die Landesregierung:

1.    Warum hält die Landesregierung eine Einstellung erst drei Tage vor Beginn eines neuen Schuljahres für sinnvoll?
2.    Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über das Vorgehen zur Einstellung vor einem neuen Schuljahr in anderen Bundesländern?
3.    Ist die Landesregierung der Auffassung, dass dieses Vorgehen das Lehramt in Hessen im Vergleich zu anderen Bundesländern unattraktiver macht?
4.    Welche Rückmeldung hat die Landesregierung aus den Schulen bezüglich der Planungssicherheit und der Vorbereitung des neuen Schuljahres bei Neueinstellungen erst drei Tage vor Beginn der ersten Schulwoche?
5.    Wie viele Bewerberinnen und Bewerber springen kurzfristig ab? (Bitte aufschlüsseln nach Schulform und Schulamtsbezirk)
6.    Wenn zu 5. keine Erhebungen vorliegen: Wie kann die Landesregierung ohne diese Informationen den Schulstart fundiert bewerten?
7.    Was spricht nach Ansicht der Landesregierung für eine Einstellung am 1. August?
8.    Was spricht nach Ansicht der Landesregierung gegen eine Einstellung am 1. August?
9.    Plant die Landesregierung derzeit, das oben genannte Verfahren anzupassen?
10.    Wenn 9. nicht zutrifft: Warum nicht?

Antwort Kultusminister