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Kleinere Grundschulklassen für individuelle Förderung - Teil 1

Drucksache
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Kleine Anfrage

Nina Heidt-Sommer (SPD), Christoph Degen (SPD)

Vorbemerkung:

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU Hessen und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen für die 20.
Legislaturperiode wurden unter dem Punkt „Die besten Schulen an den Orten mit den größten
Herausforderungen“ kleinere Grundschulklassen für individuelle Förderung vereinbart. Konkret heißt es im Koalitionsvertrag: „Um auf spezifische Förderbedarfe eingehen zu können, wollen wir erreichen, dass künftig jeder 3. Klassenzug an Grundschulen nicht mehr als 20 Schülerinnen und Schüler hat.“ (vgl. Zeilen 3687-3690)

Wir fragen die Landesregierung:

  1. An wie vielen Grundschulen gibt es aktuell mehr als zwei Klassen in einem Jahrgang und wie viele Klassen würden theoretisch von einer Absenkung, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, profitieren? (Bitte auflisten nach Schulamtsbezirk.)
  2. An wie vielen Schulen kommt in wie vielen Klassen die in der Vormerkung genannte Regelung aktuell zum Tragen gekommen? (Bitte auflisten nach Schulamtsbezirk.)
  3. An wie vielen Schulen gibt es aktuell wie viele Grundschulklassen, die nicht mehr als 20 Schülerinnen und Schüler haben? (Bitte auflisten nach Schulamtsbezirk.)
  4. An wie vielen Grundschulen gibt es aktuell keine Klasse pro Jahrgang, die kleiner ist als 20 Schülerinnen und Schüler? (Bitte auflisten nach Schulamtsbezirken und Klassen pro Jahrgang.)