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Kleinere Grundschulklassen für individuelle Förderung - Teil 2

Drucksache
20 / 9690

Kleine Anfrage

Nina Heidt-Sommer (SPD), Christoph Degen (SPD)

Vorbemerkung:

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU Hessen und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen für die 20.
Legislaturperiode wurden unter dem Punkt „Die besten Schulen an den Orten mit den größten
Herausforderungen“ kleinere Grundschulklassen für individuelle Förderung vereinbart. Konkret heißt es im Koalitionsvertrag: „Um auf spezifische Förderbedarfe eingehen zu können, wollen wir erreichen, dass künftig jeder 3. Klassenzug an Grundschulen nicht mehr als 20 Schülerinnen und Schüler hat.“ (vgl. Zeilen 3687-3690)

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Gibt es Schulen, die besondere kleinere Klassen für individuelle Förderung eingerichtet haben und wie viele Schülerinnen und Schüler bilden an diesen Schulen durchschnittlich die übrigen Klassen? (Bitte auflisten nach Schulamtsbezirk.)
  2. Gibt es für Schulleitungen Handreichungen, um darüber zu entscheiden, welche Kinder von der besseren individuellen Förderung in einer kleineren Klasse profitieren sollen?
    a) Wenn ja, welche Empfehlungen sehen diese Handreichungen vor?
    b) Wenn nein, welche Annahme hat die Landesregierung, aufgrund welcher Faktoren eine Zuweisung in eine kleiner Klasse mit besserer Förderung erfolgen soll und woher weiß sie, dass diese Faktoren Berücksichtigung finden?